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vitaLift
Förderung

4.180 € Zuschuss. Pro Person im Haushalt.

Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Leben zwei Berechtigte im Haushalt, verdoppelt sich der Betrag. Beim Antrag unterstützen wir Sie. Eingereicht wird er von Ihnen bzw. der pflegebedürftigen Person.

Zuschuss-Rechner

Berechtigte Personen im Haushalt
1

max. 4 Personen

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Der Zuschuss wird pro Maßnahme gezahlt; verschlechtert sich die Pflegesituation, ist eine erneute Förderung möglich. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Zusage Ihrer Pflegekasse.

Zuschuss der Pflegekasse

4.180 €

Eine Person im Haushalt mit anerkanntem Pflegegrad. Der Zuschuss wird je berechtigter Person gewährt und für die Maßnahme zusammengelegt.

Anspruch prüfen lassen

So läuft der Antrag

In der Regel liegt die Bewilligung nach zwei bis vier Wochen vor. Der Lift darf erst danach montiert werden, wir halten den Termin frei.

  1. 1

    Pflegegrad prüfen

    Liegt ein Pflegegrad vor, geht es direkt weiter. Falls nicht, unterstützen wir beim Antrag auf Einstufung bei der Pflegekasse.

  2. 2

    Kostenvoranschlag erstellen

    Nach dem Aufmaß erhalten Sie ein Angebot in der Form, die die Pflegekasse sehen will, mit Begründung der Maßnahme.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Wir bereiten die Formulare vor und legen alle Nachweise bei. Einreichen müssen Sie den Antrag selbst. Wir sagen Ihnen genau, was wohin geht, und behalten die Frist mit Ihnen im Blick.

  4. 4

    Bewilligung und Montage

    Nach dem Bescheid stimmen wir den Termin mit Ihnen ab. Den bewilligten Zuschuss rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse ab.

Diese Informationen sind wichtig

Zum Abhaken, mehr ist es wirklich nicht.

Fehlt etwas? Rufen Sie an, wir sortieren das gemeinsam am Telefon.

Welche Förderungen gibt es?

Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor, ist ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich, bereits ab Pflegegrad 1 und pro pflegebedürftiger Person im Haushalt.

Regionale Programme

Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden fördern barrierefreies Wohnen zusätzlich. Wir prüfen für Ihre Adresse, was gerade abrufbar ist.

Finanzierung

Je nach Förderlage kommen zinsgünstige Programme infrage, etwa der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen", oder eine Ratenzahlung über uns.

KfW-Kredit 159

Ohne Pflegegrad: zinsgünstiges Darlehen für Barrierereduzierung („Altersgerecht Umbauen"). Der frühere Zuschuss 455-B nimmt keine neuen Anträge an. Antrag vor Auftragserteilung.

Steuerlich absetzen

Montage und Wartung sind als Handwerkerleistung absetzbar. Wir weisen Lohnanteile auf der Rechnung getrennt aus.

Berufsgenossenschaft

Nach Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt häufig der Unfallversicherungsträger die vollen Kosten.

Häufige Fragen zur Förderung

Wir sagen Ihnen im Gespräch, was in Ihrem Fall gilt: 02295 908 46 00

Nicht als Hilfsmittel, aber als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Dafür ist ein anerkannter Pflegegrad nötig, bereits ab Pflegegrad 1, und der Zuschuss beträgt derzeit bis zu 4.180 € je Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Beträge und Regeln werden gesetzlich angepasst; wir nennen Ihnen im Gespräch den aktuellen Stand.

Hinweis: Alle Angaben dienen der allgemeinen Information. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheidet ausschließlich die jeweils zuständige Förderstelle. Förderprogramme können sich ändern.

Lassen Sie Ihre Fördermöglichkeiten kostenlos prüfen

Ein Anruf genügt. Wir klären, welcher Zuschuss für Sie infrage kommt, und bereiten den Antrag vor.

Kostenloses Erstgespräch

Rufen Sie uns an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 9–14 Uhr. Beratung ohne Verpflichtung.